Betriebliche Altersvorsorge
Da die gesetzliche Rentenversicherung allein keine ausreichende Versorgung im Alter sichern kann, wird eine zusätzliche Absicherung für den Ruhestand immer wichtiger.
Über fünf verschiedene Durchführungswege kann der Arbeitnehmer seit Januar 2002 eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen.
Dabei profitieren Sie von der steuerlichen Förderung und sorgen gleichzeitig, für das Alter vor.
Durch die so genannte Entgeltumwandlung, wandeln Sie dabei Teile Ihres Jahresbruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge um.
Warum nicht Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in die Altersvorsorge investieren?
Es gibt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge.
Welcher für Sie gewählt wird, bestimmt der Arbeitgeber. Dabei kann er der Einzahlung in ein bereits eingerichtetes Versorgungswerk den Vorrang geben.
Wenn der Arbeitgeber noch keine betriebliche Altersvorsorge eingeführt hat, kann der Arbeitnehmer mindestens den Abschluss einer Direktversicherung als Altersvorsorge verlangen.
Die fünf Optionen sind:
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Direktzusage